Schulpflegschaft

Grundlagen – Allgemeines zum Schulmitwirkungsgesetz

Die Mitwirkung der Eltern ist für eine gute Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule sehr wichtig. Seit 1977 regelt das Schulmitwirkungsgesetz in Nordrhein-Westfalen die Rechte und Einflussmöglichkeiten der Eltern in der Schule. Zu den wichtigsten Gremien, in denen Eltern mitwirken, zählen die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz.

Die Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft ist das Mitwirkungsgremium für jede Schulklasse.
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie wählen eine/n Klassenpflegschaftsvorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Außerdem wählen sie eine/n Vertreter/in für die Klassenkonferenz.

Die Klassenpflegschaft berät im Rahmen ihrer Zuständigkeit über alle Angelegenheiten, die die Klasse betreffen. Auf Wunsch der Eltern erläutern die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse in der Klassenpflegschaft Grundzüge ihrer unterrichtlichen und pädagogischen Arbeit.

Zu den Aufgaben der Klassenkonferenz gehören z. B.

  • Beratungen über die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften
  • Beschlussfassung über die Anschaffung zusätzlicher Lehrmittel für die Klasse
  • Beschlussfassung über Klassenveranstaltungen (Fahrten, Feste)
  • Beratung über die Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten
  • u. ä.

Die Schulpflegschaft 

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern über alle Schulklassen und Klassenstufen hinweg.
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter/innen bilden die Schulpflegschaft. Nur die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sind in diesem Gremium stimmberechtigt. Die Stellvertreter sowie die/der Schuleiter/in nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und ihre Stellvertreterin bzw. ihren Stellvertreter. Außerdem wählt sie die Elternvertreter für die Schulkonferenz.

Die Schulpflegschaft ist das oberste Elterngremium auf der Ebene der Schule. Sie ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können so über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden.

Zu den Aufgaben der Schulpflegschaft gehören z. B.

  • Beratung über zusätzliche Schulveranstaltungen (Projekttage, AG’s, usw.)
  • Beratung über allgemeine pädagogische Maßnahmen
  • Entsendung von Elternvertretern in die Schulkonferenz
  • u. ä.

Für das Schuljahr 2024/25 wurden folgende Eltern gewählt:

Schulpflegschaftsvorsitzende:
Eva Schmitz (Klasse 3c)

Stellvertretende Vorsitzende:
Tanja Valbert (Klasse 3a)

Die Schulkonferenz

Als oberstes Beschlussgremium einer Schule hat die Schulkonferenz Einfluss auf alle wichtigen Entscheidungen rund um den Schulbetrieb.

Die Schulkonferenz ist das oberste Beschlussgremium einer Schule. In unserer Grundschule besteht sie aus drei Elternvertretern bzw. -vertreterinnen und drei Lehrerinnen. Der Schulleiter ist der Vorsitzende. Er ist allerdings nicht stimmberechtigt. Lediglich bei Stimmgleichheit gibt das Votum der Schulleitung den Ausschlag.

Die Schulkonferenz trifft verbindliche Entscheidungen z.B. über
das Schulprogramm

  • die Verwendung der der Schule zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel
  • die Einführung von Lernmitteln
  • die Anschaffung von Lehrmitteln
  • Schulveranstaltungen
  • den Erlass einer Schulordnung
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen
  • die Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden, Religionsgemeinschaften, u. ä.
  • Vorschläge und Anregungen an die Schulaufsichtsbehörde
  • Festlegung der beweglichen Ferientage
  • usw.

Weitere Informationen können Sie der Broschüre “Einfach mitwirken” entnehmen. Sie erhalten diese Broschüre kostenlos über das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen oder direkt im Internet (https://www.bildungsportal.nrw.de/ )